Rechtslage bei Überwachungskameras ums Haus
Dürfen Sie also Ihr Haus, Grundstück und Ihren Parkplatz vor dem Haus mit einer Kamera überwachen? Ist die Nutzung einer Ring Doorbell legal?
In Deutschland ist das nicht ganz so einfach und Sie müssen genau darauf achten, was Ihre Kamera im Detail macht, wo sie aufgestellt wird und wie sie ausgerichtet ist. Sie laufen ansonsten Gefahr, sich sogar strafbar zu machen.
Ring Kamera legal anbringen und ausrichten
Mini-Checkliste (Anbringung & Ausrichtung):
- Nur eigenes Grundstück im Bild (kein Gehweg/keine Straße/kein Nachbar)
- Schwenkbare Kameras vermeiden, wenn sie auf Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks geschwenkt werden können
- Hinweispflicht durch Schild oder Aufkleber besteht, wenn z. B. Postbote, Handwerker oder Besucher an der Kamera vorbei müssen
- Kameras im Mehrfamilienhaus benötigen Zustimmung aller Betroffenen
- Kamera-Attrappen (z. B. im Mehrfamilienhaus) können auch illegal sein, weil Überwachungsdruck erzeugt wird
Filmen Sie nur Ihr eigenes Grundstück
Im Beispiel des Parkplatzes auf der Straße vor Ihrem Haus wäre die Überwachungskamera nicht sehr nützlich. Die Autos befinden sich somit auf öffentlichem Grund. Dieser darf grundsätzlich nicht überwacht werden.
Achten Sie also insbesondere darauf, dass die Kamera ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfasst.
Das bestätigt auch der Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragte Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig in einem Beitrag auf Deutschlands größten Legal-Tech-Portal anwalt.de.
Zwar gibt es mögliche Ausnahmen, bei denen Ihr Interesse der Überwachung schwerer gewichtet wird als die Rechte der einzelnen Personen, jedoch sollten Sie dies unbedingt vor Anbringung klären.
Schließen Sie die Möglichkeit aus, fremde Grundstücke zu filmen
Im Idealfall ist allein schon die Möglichkeit ausgeschlossen, fremde Grundstücke oder Bereiche außerhalb Ihres Grundstücks zu erfassen.
Das gilt insbesondere für elektronisch schwenkbare Kameras.
Das Amtsgericht Gelnhausen hat 2024 dazu unter dem Aktenzeichen 52 C 76/24 ein Urteil gefällt, wie die ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen in einer Pressemitteilung bekanntgab.
Demnach ist bereits die technische Möglichkeit, die Kamera auf das Grundstück des Nachbarn zu schwenken, problematisch und kann ein Gefühl der Beobachtung erzeugen.
Ring-Aufkleber-Pflicht: Wann Sie auf die Kamera hinweisen müssen
Müssen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören (z. B. Postbote, Handwerker und Besucher), die Kamera passieren bzw. werden von ihr erfasst, müssen Sie die Personen darauf mit einem Hinweisschild bzw. einem Aufkleber hinweisen. In diesen Fällen ist ein Ring-Aufkleber also Pflicht.
Ihrer Hinweispflicht kommen Sie am besten an der frühestmöglichen Stelle nach.
Eine gute Grundlage und Hinweise finden Sie in der kostenlosen Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (wie Sie als Privatperson) der Datenschutzkonferenz.
Achten Sie darauf, dass das Schild explizit Kamera/Videoüberwachung erwähnt und nicht nur etwa Ring.
Klingelkameras im Mehrfamilienhaus: erlaubt oder nicht?
Die Nutzung von Überwachungs- bzw. Türkameras ist in Mehrfamilienhäusern nicht ohne Weiteres möglich. Das gilt für die gemeinsam genutzte Eingangstür wie auch für die eigene Wohnungstür, sobald gemeinschaftliche Flächen oder Dritte betroffen sind. Betroffene (z. B. andere Hausbewohner) müssen dieser Maßnahme grundsätzlich zustimmen.
Das Landgericht Essen urteilte beispielsweise 2019 unter dem Aktenzeichen 12 O 62/18 für einen Kläger, der in einem Mehrfamilienhaus regelmäßig an der Überwachungskamera eines anderen Mieters passieren musste.
Auch eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe aus 2024 mit dem Aktenzeichen 11 S 162/23 untermalt die Rechtsauffassung. Im Urteil werden selbst digitale Türspione ohne Speicherfunktion oder Live-Übertragung an Wohnungstüren kritisch betrachtet.
Legalität von Kamera-Attrappen
Datenschutzrechtlich sind Kamera-Attrappen zunächst unproblematisch, da keinerlei Daten verarbeitet werden. Attrappen erwecken aber den Anschein einer tatsächlichen Überwachung.
Genau dieser Anschein kann einen sogenannten Überwachungsdruck erzeugen. Betroffene Personen können äußerlich nicht von einer echten Kamera unterscheiden und die regelmäßige Prüfung ist ihnen laut dem Landgericht Essen (s. oben) nicht zuzumuten.
Dadurch kann es zu einem Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte kommen.
Überwachungskamera rechtskonform konfigurieren
Mini-Checkliste (Praxis):
- Ton ausschalten
- Möglichst begrenztes Sichtfeld (geringer Bildwinkel)
- Übertragungszeitraum minimieren (ähnlich wie ein Blick durch den Türspion)
- Aufzeichnung vermeiden, ansonsten möglichst kurze Speicherdauer und Aufnahmezeit
- Cloud-Nutzung nur, wenn Sie den Anbieter geprüft haben (Land des Anbieters, bei US-Anbietern das Data Privacy Framework beachten)
Vermeiden Sie Speicherung der Videoaufnahmen
Die legale Nutzung von Kameras wie Ring oder der Google Nest Cam an der Haustür gestaltet sich deutlich schwieriger bei einer Speicherung der Videoaufnahmen. Es wird dringend empfohlen, keine Aufnahmen zu speichern.
Besonders bei Anbietern aus einem Drittland wie den USA ist Vorsicht geboten.
Die USA gelten datenschutzrechtlich grundsätzlich als unsicheres Drittland. Der Europäische Gerichtshof hat das EU-US-Datenschutzschild zum Versenden von Daten in die USA als ungültig erklärt.
Achten Sie also darauf, dass US-amerikanische Hersteller Ihrer Kamera im Data Privacy Framework Program zertifiziert sind. Dadurch wird eine rechtssichere Datenübertragung in die USA ermöglicht.
Deaktivieren Sie Tonaufnahmen Ihrer Ring-Kamera
Gespräche vor der Haustür sind häufig nicht öffentlich, Tonaufnahmen können daher strafrechtlich relevant sein. Die Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Worts ist nach § 201 Abs. 1 StGB verboten.
Minimieren Sie die Übertragungszeit Ihrer Kamera
Insbesondere bei Tür- und Klingelkameras gibt die Datenschutzkonferenz in ihrer Orientierungshilfe den Tipp, das Auslösen und die Übertragungszeit so penibel wie möglich einzustellen, sodass die Kamera ähnlich wie ein Blick durch einen Türspion genutzt wird.
Demnach soll die Kamera erst aktiviert werden, sobald die Klingel betätigt wird, und die Übertragung nach wenigen Sekunden wieder stoppen. Wie bereits beschrieben, wird auch hier empfohlen, keine Aufnahmen zu speichern.
Häufig gestellte Fragen zur Legalität von Überwachungskameras
Wie richte ich meine Überwachungskamera (z. B. von Ring) legal aus?
Richten Sie Ihre Kamera so aus, dass ausschließlich der Bereich Ihres eigenen Grundstücks (kein Nachbargrundstück oder öffentlicher Raum) erfasst wird.
Auch darf die Kamera nicht so schwenkbar sein (Urteil vom Amtsgericht Gelnhausen, Aktenzeichen 52 C 76/24).
Wie konfiguriere ich meine Ring-Doorbell legal?
Damit Ihre Kamera möglichst legal eingesetzt wird, konfigurieren Sie die Kamera so, dass sie effektiv wie ein Blick durch einen Türspion funktioniert:
- Deaktivieren Sie Speicherung der Videoaufnahmen.
- Deaktivieren Sie Tonaufnahmen.
- Starten Sie die Übertragung des Bilds erst, wenn die Klingel betätigt wird.
- Stoppen Sie die Übertragung möglichst schnell wieder. Optimalerweise nach einigen Sekunden.
Muss ich auf eine Überwachungskamera hinweisen / Ist ein Ring-Aufkleber Pflicht?
Grundsätzlich ja, insofern Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, von der Kamera erfasst werden. Weisen Sie auf den Einsatz einer Kamera auf Ihrem Grund am besten an der frühstmöglichen Stelle mit einem Hinweisschild hin. Sie finden eine Vorlage am Ende der Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (wie Sie als Privatperson) der Datenschutzkonferenz.
Darf meine Überwachungskamera die Straße filmen?
Grundsätzlich nein. Sie dürfen den öffentlichen Raum im Regelfall nicht überwachen.
Darf meine Überwachungskamera Ton aufnehmen?
Grundsätzlich nein. Nach § 201 Abs. 1 StGB ist das Mitschneiden des nichtöffentlich gesprochenen Worts ohne Zustimmung eine Straftat. Da Ihre Überwachungskamera im Regelfall im nichtöffentlichen Raum aufgestellt ist, dürfte das unzulässig sein.
Darf mein Vermieter im Haus oder an der Eingangstür eine Überwachungskamera anbringen?
Grundsätzlich nein. Sollte es keine besonderen Umstände geben, müssen alle Betroffenen, sprich auch Sie als Mieter, der regelmäßig an der Kamera passieren muss, der Kamera zustimmen.
Sind Kamera-Attrappen legal?
Es kommt hier auf die Umstände an. Bringen Sie Ihre Kamera-Attrappe beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus an, dürfte die Anbringung illegal sein. Das Landgericht Essen entschied unter dem Aktenzeichen 12 O 62/18, dass der Anschein einer Überwachung einen Überwachungsdruck verursacht, der die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt.
Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und wir garantieren keine Richtigkeit der oben gelisteten Angaben. Er ist als Orientierung und Hilfe gedacht, damit Sie Ihre eigene Recherche auf Basis unserer Informationen und Fachbegriffe, die relevant zum Thema sind, schnell und einfach starten können.


