Erweiterte Grundstückskürzung abschaffen? Das planen die Grünen im Bundestag

Die Grünen im Bundestag wollen die erweiterte Grundstückskürzung abschaffen. Doch ist die Regelung schon gefallen? Wir zeigen den aktuellen Stand, erklären die Bedeutung für Immobiliengesellschaften und ordnen ein, was sich bei der Gewerbesteuer ändern könnte.
Inhaltsverzeichnis

Aktueller Stand 2026: Ist die erweiterte Grundstückskürzung abgeschafft?

Aktuelle Bestrebungen der Grünen im Bundestag

Die Grünen im Bundestag wollen die erweiterte Grundstückskürzung abschaffen. Grundlage ist der Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4745, den die Fraktion am 17. März 2026 vorgelegt hat.

Die Grünen haben ihren Entwurf unter dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung“ vorgelegt.

Ihrer Ansicht nach entsteht ein Ungleichgewicht bei der Besteuerung von Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind. Diese sind von der Gewerbesteuer für  Mieteinnahmen ausgenommen, was die Grünen nun ändern möchten.

Erste Lesung und aktueller Stand im Verfahren

Am 19. März 2026 wurde der Entwurf im Bundestag erstmals behandelt. Im Anschluss an die Diskussion wurde die Vorlage zur weiteren Prüfung an die entsprechenden Ausschüsse übergeben.

Hier ist insbesondere der Finanzausschuss zuständig, der sich bereits am 25. März 2026 mit dem Entwurf befassen möchte.

Ab wann könnte eine Abschaffung gelten?

Der Gesetzesentwurf sieht in Artikel 2 den 1. Januar 2027 als Stichtag für die Änderung im Steuerrecht vor.

Erweiterte Grundstückskürzung abschaffen: Bedeutung und Auswirkungen

Was ist die erweiterte Grundstückskürzung?

Vereinfacht gesagt ist die erweiterte Grundstückskürzung eine Ausnahme im Gewerbesteuergesetz, die bestimmten Unternehmen mit eigenem Grundbesitz ermöglicht, ihren Gewerbeertrag zu kürzen.

Sie können den Ertrag um den Teil kürzen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

Geregelt ist dies in § 9 Nummer 1 Satz 2 bis 6 GewStG.

Was wollen die Grünen konkret ändern?

Der Kern des Entwurfs ist recht knapp gehalten und fordert die vollständige Streichung von § 9 Nummer 1 Satz 2 bis 6 aus dem Gewerbesteuergesetz.

Anders ausgedrückt möchten die Grünen die gesamte Grundlage für die erweiterte Grundstückskürzung aus dem Gesetz streichen.

Warum soll die Regelung abgeschafft werden?

Argument der Grünen

Die Forderung der Grünen reiht sich in einen von vielen Plänen für mehr Steuergerechtigkeit ein, wie zum Beispiel die Abschaffung der Spekulationsfrist.

Nach Ansicht der Grünen besteht hier ein Ungleichgewicht zum Vorteil jener Immobiliengesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind. Sie zahlen keine Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen, sprich sie zahlen nur 15 % Körperschaftsteuer auf Gewinne, anstatt etwa 29 %, wenn Körperschaft- und Gewerbesteuer anfallen würden.

Alle anderen Gesellschaften bezahlen beide Steuern, was eine Ungerechtigkeit zwischen Wirtschaftssektoren zur Folge hat.

Mehreinnahmen für Kommunen

Die Grünen bringen zudem an, dass Kommunen aktuell etwa 1,5 Milliarden Euro fehlen, die durch die Ausnahme im Gesetz weniger eingenommen werden würden. Das Geld könnte dann Schulen, Kitas und öffentlichen Einrichtungen zugute kommen.

Sie berufen sich dabei auf eine Publikation des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

Welchen Zweck hat die Gesetzesgrundlage für die erweiterte Grundstückskürzung?

Das Gesetz, welches die Grundlage für die erweiterte Grundstückskürzung stellt, sei laut den Grünen aus 1936 und habe den Zweck gehabt, eine doppelte Besteuerung in einem anderen steuerlichen Umfeld zu verhindern.

Die Grünen argumentieren, dass dieses Umfeld seit der Unternehmenssteuerreform 2008/2009 nicht mehr gegeben und das Gesetz dadurch obsolet sei.

Häufige Fragen zur erweiterten Grundstückskürzung

Nein. Stand 24. März 2026 liegt ein Gesetzentwurf der Grünen vor, der am 19. März 2026 im Bundestag beraten und an den Finanzausschuss übergeben wurde.

Sie wollen in § 9 Nummer 1 GewStG die Sätze 2 bis 6 streichen. Das Gesetz ist die Grundlage für die erweiterte Grundstückskürzung, durch die vermögensverwaltende Gesellschaften keine Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen zahlen müssen.

Nach Meinung der Grünen entsteht durch die erweiterte Grundstückskürzung ein unfairer Vorteil für  vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften, die keine Gewerbesteuer auf Gewinne aus Mieteinnahmen zahlen müssen.

Der Gesetzesvorschlag sieht die Änderung des Rechts für den 1. Januar 2027 vor.

Der Vorschlag der Grünen wird am 25. März 2026 durch den Finanzausschuss geprüft, welcher im Anschluss eine Empfehlung abgeben wird.

Disclaimer: Es handelt sich bei diesem Artikel um eine Betrachtung und Zusammenstellung verschiedener Entwicklungen, Quellen und Expertenmeinungen. Der Artikel ist allerdings keinesfalls als wirtschaftlicher Ratgeber oder eine finanzielle Beratung zu verstehen, sondern viel mehr ergänzend zu eigenen Recherchen der Leser.

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