Tippgeberprovision und Steuern: Steuerpflicht, Freibeträge & Beispiele erklärt

Wer eine Tippgeberprovision erhält, muss wissen: Im Regelfall fallen Steuern an. Wir zeigen, wann die Provision steuerfrei ist, welche Steuerarten ansonsten anfallen und wo diese in der Steuererklärung anzugeben sind.
Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Tippgeberprovision?

Immobilienunternehmen zahlen Personen, die einen Kontakt zwischen ihnen und Immobilienverkäufern herstellen, der zu einem erfolgreichen Abschluss führt, im Regelfall eine Provision als Dank – die sogenannte Tippgeberprovision.

Sie kennen jemanden, der sein Haus verkaufen möchte? Auch wir bei Hausdirektkauf suchen Immobilien-Tippgeber.

Muss man eine Tippgeberprovision versteuern?

Ob eine Tippgeberprovision versteuert werden muss, kommt auf verschiedene Faktoren an, darunter:

Wir erklären Ihnen alle Punkte nachfolgend genauer und zeigen Ihnen, wie hoch eine Vermittlungsprovision sein darf, damit sie steuerfrei bleibt.

Grundsätzlich kann man allerdings sagen, dass, wie auch bei den Steuern beim Hausverkauf selbst, Tippgeberprovisionen steuerpflichtige Einnahmen sind.

Tippgeber: Privat oder gewerblich?

Vermittler erhalten Provisionen dann privat, wenn sie nach § 22 Nr. 3 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte) gelegentlich vermitteln bzw. gelegentlich einen Tipp abgeben.

Geben Sie regelmäßig Tipps und erhalten demnach öfters eine Provision, ist es gut möglich, dass Ihre Tätigkeit als gewerblich angesehen wird.

Tippgeberprovision: Welche Steuern werden fällig?

Steuern für private Tippgeber

Private Tippgeber müssen auf ihre erhaltene Tippgeberprovision grundsätzlich Einkommensteuer zahlen.

Das gängigste Urteil hierzu ist eine Entscheidung vom Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen IX R 13/02. Demnach ist die Provision im Übrigen auch dann steuerpflichtig, wenn es vorher keinerlei Vereinbarung zu der Provision gab.

Steuern für gewerbliche Tippgeber

Gewerbliche Tippgeber müssen auf ihre erhaltene Tippgeberprovision grundsätzlich Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen.

Wann ist die Tippgeberprovision steuerfrei?

Steuerfreie Provision für Privatpersonen

Die Tippgeberprovision an Privatperson ist dann steuerfrei, wenn einer von zwei Freibeträgen nicht überschritten wird:

Steuerfreie Provision für Gewerbetreibende

Die einzelnen Steuerarten für gewerbliche Vermittler fallen unter verschiedenen Bedingungen weg:

Unter Umständen ist es also auch als Gewerbetreibender möglich, eine Vermittlungsprovision steuerfrei zu erhalten.

Tippgeberprovision in der Steuererklärung: Wo eintragen?

Unabhängig davon, ob für die erhaltene Tippgeberprovision eine Steuer anfällt, muss diese in der Steuererklärung immer eingetragen werden. Für viele stellt sich die Frage: Wo eintragen?

Steuererklärung für Privatpersonen

Erhalten Sie die Tippgeberprovision als Privatperson, müssen Sie diese als sonstige Einkünfte in der Anlage SO im Abschnitt Leistungen in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Steuererklärung für Gewerbetreibende

Für Gewerbetreibende wird die Tippgeberprovision für die Einkommensteuer in Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) angegeben. Eingetragen wird dort der Gewinn.

Sollte auch eine Gewerbesteuer anfallen, wird sie ebenfalls in der Gewerbesteuererklärung angegeben.

Insofern nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird, muss die Zahlung auch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eingetragen werden. Vorgesehen ist dafür die Anlage UR.

Beispiele für Versteuerung von Tippgeberprovision

Fall 1: Einmalige, kleine Provision

Beschreibung: Julia gibt einmalig einen Tipp und erhält eine Provision von 200,00 €. Sie hat keine weiteren sonstigen Einkünfte neben ihrer normalen Anstellung.
Art der Tätigkeit: Privat
Steuerliche Einschätzung: Steuerfrei durch Freigrenze von 256,00 €.

Fall 2: Einmalige, hohe Provision an Geringverdiener

Beschreibung: Robert gibt einmalig einen Tipp und erhält eine Provision von 3.000,00 €. Er hat keine weiteren sonstigen Einkünfte neben seinem Mini-Job, mit dem er im Jahr 6.000,00 € verdient.
Art der Tätigkeit: Privat
Steuerliche Einschätzung: Steuerfrei. Zwar ist der Freibetrag für sonstige Einkünfte überschritten, aber der Grundfreibetrag des gesamten Einkommens von 12.096,00 € ist nicht überschritten, da er insgesamt nur 9.000,00 € im Jahr verdient hat.

Fall 3: Einmalige, hohe Provision an Normalverdiener

Beschreibung: Felix gibt einmalig einen Tipp und erhält eine Provision von 3.000,00 €. Er hat keine weiteren sonstigen Einkünfte neben seiner Festanstellung, bei der er im Jahr 54.000,00 € verdient.
Art der Tätigkeit: Privat
Steuerliche Einschätzung: Voll steuerpflichtig. Beide Freigrenzen sind überschritten.

Häufige Fragen zur Versteuerung von Tippgeberprovision

Eine Tippgeberprovision muss als steuerpflichtige Einnahme grundsätzlich versteuert werden, insofern keine Ausnahme greift.

Das Finanzamt stuft Tippgeber als gewerblich ein, wenn sie regelmäßig Provisionen erhalten und nicht nur gelegentlich als Tippgeber auftreten.

Für private Tippgeber fällt die Einkommensteuer an.

Für gewerbliche Tippgeber fallen je nach Fall Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.

Private Tippgeber erhalten ihre Provision steuerfrei, wenn sie im Jahr entweder weniger als 256,00 € sonstige Einkünfte haben oder insgesamt unter dem Grundfreibetrag für die Einkommensteuer bleiben. Dieser beträgt im Jahr 2025 aktuell 12.096 €.

Gewerbliche Tippgeber müssen keine Einkommensteuer zahlen, wenn sie unter dem Grundfreibetrag von 12.096 € (Stand 2025) im Jahr bleiben.

Die Gewerbesteuer entfällt unter einem Freibetrag von 24.500,00 €.

Die Umsatzsteuer kann durch die Kleinunternehmerregelung entfallen.

Treffen alle genannten Punkte zu, kann die Tippgeberprovision gänzlich steuerfrei sein.

Privatpersonen tragen die Provision in der Steuererklärung in der Anlage SO bei Leistungen ein.

Gewerbliche Tippgeber tragen die Provision in die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ein. Insofern Gewerbesteuer anfällt, ist dafür die Gewerbesteuererklärung vorgesehen. Findet die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung, wird sie zudem in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in Anlage UR eingetragen.

Ja, auch für einen Immobilien-Tipp ohne vorherige Vereinbarung fallen Steuern an. Das hat der Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen IX R 13/02 entschieden.

Für eine Tippgeberprovision wird nicht zwangsläufig ein Gewerbe benötigt, solange die Tätigkeit nicht als gewerblich eingestuft wird. Das passiert meistens dann, wenn regelmäßig Vermittlungen stattfinden.

Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und wir garantieren keine Richtigkeit der oben gelisteten Angaben. Er ist als Orientierung und Hilfe gedacht, damit Sie Ihre eigene Recherche auf Basis unserer Informationen und Fachbegriffe, die relevant zum Thema sind, schnell und einfach starten können. Zudem verlinken wir Ihnen stets hochwertige Quellen wie Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen.

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