Sind Überwachungskameras wie Amazon Ring oder Google Nest legal? Wir alle kennen die Videos aus den USA, die Türspion-Clips aller Art zeigen, vom tollpatschigen Nachbar bis zum unzuverlässigen Postboten. Wie ist die Rechtslage in Deutschland für Haustüren oder Mehrparteienhäuser? Sind Kamera-Attrappen legal?
Inhaltsverzeichnis

Doorbell Kameras im Trend

Virale Videos von Türspion-Kameras aus den USA

Ein starker Faktor bei der steigenden Verbreitung von Videokameras an Haus- bzw. Wohnungstüren sind virale Videos aller Art. Sie zeigen lustige Ausrutscher, Konversationen oder wie der Postbote das Paket einfach in den Eingangsbereich wirft. Die Videos kommen häufig aus den USA. Dort gehören die Kameras bereits zur Standardausstattung.

Sinkendes Sicherheitsgefühl und Angst vor Einbrüchen

Aus der Sicherheitsstudie 2023 von ABUS ging hervor, dass 51 % der Befragten das Gefühl haben, dass es in den vorausgegangenen 12 Monaten in Deutschland zunehmend weniger sicher geworden ist. Gleichzeitig gaben 25 % der Befragten an, dass ihre größte Sorge ein Einbruch in ihr Haus bzw. ihre Wohnung ist. 28 % haben den Einbruch als zweitgrößte Sorge, 25 % als drittgrößte Sorge eingeordnet.

Kombiniert man die beiden Faktoren, liegt die Lösung für viele nah: Ich lege mir auch eine Kamera zu. Wir haben eben diesen Umstand selbst in der Nachbarschaft beobachtet, nachdem es in der Straße zu einer Einbruchsserie in PKWs gekommen ist. Es sieht sehr leicht aus. Kamera bestellen, anbringen und per App konfigurieren.

Ring-Kameras in der Kritik: Riesiges Überwachungsnetzwerk

Die weit verbreiteten Kameras sorgten in den Vereinigten Staaten allerdings auch mehrfach für Negativschlagzeilen. Allgemein halten Datenschützer die Kameras für eine datenschutzrechtliche Katastrophe. Die Rede ist von einem der größten privaten Überwachungsnetzwerke der USA. Genutzt wird es dort aber unter anderem von Ermittlungsbehörden, die die beliebten Ring-Kameras teilweise kostenlos verteilt haben, wenn diese im Gegenzug die Aufnahmen frei verwenden dürfen. Etwas, was so in Deutschland kaum denkbar wäre.

Nicht nur Ermittlungsbehörden erhielten Zugriff auf Aufnahmen, oft auch ohne richterlichen Beschluss. So gab es beispielsweise mehrere Fälle, in denen Mitarbeiter der Firma unzulässigerweise auf die Kameras bzw. Aufnahmen zugegriffen haben und sie teilweise weitergeleitet haben. Ein Mitarbeiter beobachtete beispielsweise 81 Ring-Kundinnen über Monate in höchst intimen Momenten in der eigenen Wohnung. Durch den offenbar in der Vergangenheit kaum regulierten Zugang zu Aufnahmen der Nutzer dürfte es schwer möglich sein, das eigentliche Ausmaß in Erfahrung zu bringen.

Rechtslage bei Überwachungskameras ums Haus

Dürfen Sie also Ihr Haus, Grundstück und Ihren Parkplatz vor dem Haus mit einer Kamera überwachen? In Deutschland ist das nicht ganz so einfach und Sie müssen genau darauf achten, was ihre Kamera im Detail macht, wo sie aufgestellt wird und wie sie ausgerichtet ist. Sie laufen ansonsten Gefahr, sich sogar strafbar zu machen.

Ring Kamera legal anbringen und ausrichten

Filmen Sie nur Ihr eigenes Grundstück

Im oben genannten Beispiel wäre die Überwachungskamera nicht sehr nützlich, wenn die Autos auf der Straße vor dem Haus geparkt werden. Sie befinden sich somit auf öffentlichem Grund. Dieser darf grundsätzlich nicht gefilmt werden. Achten Sie also insbesondere darauf, dass die Kamera ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfasst.
Das bestätigt auch der Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragte Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig in einem Beitrag auf Deutschlands größten Legal-Tech-Portal anwalt.de.

Zwar gibt es mögliche Ausnahmen, bei denen die Rechte der Personen, die dabei gegebenenfalls verletzt würden, unter Umständen weniger gewichtet werden als Ihr Interesse der Überwachung, jedoch sollten Sie dies unbedingt vor Anbringung klären. Das ist sowohl mit Zeit als auch Kosten verbunden.

Weisen Sie auf die Kamera hin

Auch bei der Überwachung Ihres eigenen Grundstücks haben Sie eine Hinweispflicht, der Sie am besten an der frühestmöglichen Stelle nachkommen. Ein Postbote oder Freund muss bei der Anbringung an der Haustür unumgänglich durch den erfassten Bereich.

Sie finden eine Vorlage für ein Hinweisschild und eine Vielzahl an detaillierter Anforderungen und Hinweisen in der kostenlosen Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (wie Sie als Privatperson) der Datenschutzkonferenz.

Kameras wie Türkameras im Mehrfamilienhaus nutzen

Die Nutzung von Überwachungs- bzw. Türkameras ist in Mehrfamilienhäusern nicht ohne Weiteres möglich. Das gilt für die gemeinsam genutzte Eingangstür wie auch für die eigene Wohnungstür. Alle Betroffenen, in diesem Fall z. B. die anderen Parteien im Haus, müssen dieser Maßnahme grundsätzlich zustimmen.

Das Landgericht Essen urteilte beispielsweise 2019 unter dem Aktenzeichen 12 O 62/18 für einen Kläger, der in einem Mehrfamilienhaus regelmäßig an der Überwachungskamera eines anderen Mieters passieren musste.

Legalität von Kamera-Attrappen

Zunächst sind Kamera-Attrappen in Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragen unproblematisch, da keinerlei Daten verarbeitet werden. Die Attrappen erwecken den Anschein einer tatsächlichen Überwachung und könnten daher auf den ersten Blick eine interessante Alternative sein. Doch genau dieser Anschein dürfte im Regelfall einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht darstellen.

Argumentiert wird hier mit dem sogenannten Überwachungsdruck. Betroffene Personen können äußerlich nicht von einer echten Kamera unterscheiden und es ist ihnen, so das Landgericht Essen im gleichen Urteil (s.o.), nicht zuzumuten, regelmäßig zu überprüfen, ob es sich nach wie vor um eine Attrappe handelt oder nicht.

Überwachungskamera rechtskonform konfigurieren

Vermeiden Sie Speicherung der Videoaufnahmen

Die legale Nutzung von Kameras wie Ring oder der Google Nest Cam an der Haustür gestaltet sich deutlich schwieriger bei einer Speicherung der Videoaufnahmen, die bei den meisten Anbietern als Premiumfunktion verkauft wird. Es wird dringend empfohlen, keine Aufnahmen zu speichern.

Besonders bei Anbietern aus einem Drittland wie den USA ist Vorsicht geboten. Die USA gelten datenschutzrechtlich grundsätzlich als unsicheres Drittland. Nachdem der Europäische Gerichtshof das EU-US-Datenschutzschild zum Versenden von Daten in die USA als ungültig erklärt hat, müssen Unternehmen in den USA für eine rechtskonforme Datenübermittlung aus der EU im Data Privacy Framework Program zertifiziert sein. Achten Sie also darauf, dass der Hersteller, insofern das Unternehmen in den USA sitzt, in der verlinkten Liste der zertifizierten Unternehmen gelistet ist.

Deaktivieren Sie Tonaufnahmen Ihrer Ring-Kamera

Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs regelt die Vertraulichkeit des Wortes.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

  1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Quelle: § 201 Abs. 1 StGB

Gespräche vor z. B. Ihrer Haustür sind nicht öffentlich. Das Mitschneiden ist somit eine Straftat nach dem StGB und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.

Minimieren Sie die Übertragungszeit Ihrer Kamera

Insbesondere bei Tür- und Klingelkameras gibt die Datenschutzkonferenz in ihrer Orientierungshilfe den Tipp, das Auslösen und die Übertragungszeit so penibel wie möglich einzustellen, sodass die Kamera ähnlich wie ein Blick durch einen Türspion genutzt wird. Demnach soll die Kamera erst aktiviert werden, sobald die Klingel betätigt wird, und die Übertragung automatisch nach einigen Sekunden wieder stoppen. Wie bereits beschrieben, wird auch hier empfohlen, keine Aufnahmen zu speichern.

Häufig gestellte Fragen zur Legalität von Überwachungskameras

Richten Sie Ihre Kamera so aus, dass ausschließlich der Bereich Ihres eigenen Grundstücks erfasst wird und nicht etwa das Nachbargrundstück oder die Straße (sprich öffentlicher Grund).

Grundsätzlich ja. Weisen Sie auf den Einsatz einer Kamera auf Ihrem Grund am besten an der frühstmöglichen Stelle mit einem Hinweisschild hin. Sie finde eine Vorlage am Ende der Orientierungshilfe zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (wie Sie als Privatperson) der Datenschutzkonferenz.

Grundsätzlich nein. Sie dürfen den öffentlichen Raum im Regelfall nicht überwachen.

Grundsätzlich nein. Nach § 201 Abs. 1 StGB ist das Mitschneiden des nichtöffentlich gesprochenen Worts ohne Zustimmung eine Straftat. Da Ihre Überwachungskamera im Regelfall im nichtöffentlichen Raum aufgestellt ist, dürfte das unzulässig sein.

Grundsätzlich nein. Sollte es keine besonderen Umstände geben, müssen alle Betroffenen, sprich auch Sie als Mieter, der regelmäßig an der Kamera passieren muss, der Kamera zustimmen.

Es kommt hier auf die Umstände an. Bringen Sie Ihre Kamera-Attrappe beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus an, dürfte die Anbringung illegal sein. Das Landgericht Essen entschied unter dem Aktenzeichen 12 O 62/18, dass der Anschein einer Überwachung einen Überwachungsdruck verursacht, der die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt.

Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und wir garantieren keine Richtigkeit der oben gelisteten Angaben. Er ist als Orientierung und Hilfe gedacht, damit Sie Ihre eigene Recherche auf Basis unserer Informationen und Fachbegriffe, die relevant zum Thema sind, schnell und einfach starten können.

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