Makler verkauft Haus nicht – was Eigentümer jetzt tun können

Ihr Makler verkauft Ihr Haus nicht? Viele Eigentümer kennen das: monatelange Funkstille, keine Interessenten, keine Ergebnisse. Erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wann Sie den Makler kündigen können und welche Alternativen es ohne Makler gibt.
Inhaltsverzeichnis

Ihr Makler verkauft Ihr Haus nicht, obwohl Sie sich einen stressfreien Verkauf erhofft haben? Es gibt kaum Besichtigungen, keine echten Angebote – und die Kommunikation wirkt zäh oder ausweichend?

Wenn der Makler nicht liefert, stehen Sie wahrscheinlich vor der Frage, woran es liegt, was Sie tun können und wie Sie gegebenenfalls aus dem Vertrag kommen.

Wir zeigen Ihnen, wie Tätigkeitsnachweise helfen, Sie Ihren Maklervertrag prüfen und wann eine Kündigung möglich ist.

Das können Sie jetzt sofort tun

Wenn Ihr Makler Ihr Haus nicht verkauft, gehen Sie am besten so vor:

  • Tätigkeitsnachweise schriftlich anfordern (Marketing, Anfragen, Besichtigungen, Feedback)

  • Maklervertrag prüfen (Laufzeit, Kündigungsfrist, Alleinauftrag, Textform)

  • Frist zur Nachbesserung setzen – danach ggf. kündigen oder Makler wechseln

Makler verkauft Haus nicht: Häufige Gründe

Wenn der Makler Ihr Haus nicht verkauft, kann das mehrere Gründe haben.

Grundsätzlich sind es mitunter ähnliche Gründe, aus denen sich Ihr Haus nicht verkaufen lässt, wie wenn Sie Ihr Haus anderweitig verkaufen. Nur hier sollte der Makler diese erkennen und beheben.

Nachfolgend ein Auszug gängiger Gründe.

Die Preisvorstellung ist zu hoch

Ein zu hoher Preis ist einer der häufigsten Gründe für ausbleibende Anfragen.
Makler übernehmen teilweise unrealistische Preisvorstellungen, um den Auftrag zu erhalten.

Ein zu hoher Preis schreckt leider auch oft langfristig Interessenten ab, deren Rückgewinnung deutlich schwieriger ist.
Mehr dazu: Was ist mein Haus wert?

Exklusivauftrag: Fehlender Zeitdruck und Motivation für Makler

Bei Alleinaufträgen mit längerer Laufzeit fehlt es Maklern oft an Zeitdruck. Die Exklusivität schliesst Konkurrenz aus und Verträge von beispielsweise 6 Monaten sind nicht unüblich.

Makler nehmen oft viele Aufträge gleichzeitig an. Da sie auf Provisionsbasis arbeiten, priorisieren sie dann häufig nach Ertrag bzw. leichtester Vermarktung.

Mangelhafte Vermarktung der Immobilie

Schwache Vermarktung (Standard-Inserat, schnelle Schnappschüsse und eine kurze Beschreibung) kann den Hausverkauf verzögern.

Ein gutes Inserat braucht professionelle Fotos, vollständige Unterlagen (z. B. Grundriss, Energieausweis) und eine überzeugende Beschreibung. Home Staging kann zusätzlich helfen.

Inaktivität des Maklers: Mangelnde Kommunikation & Transparenz

Scheint Ihr Makler augenscheinlich inaktiv zu sein, kann das unterschiedliche Gründe haben, wie den oben genannten Mangel an Zeitdruck.

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und somit einen erfolgreichen Hausverkauf sind Transparenz und Kommunikation aber unabdingbar, sowohl mit Ihnen als auch mit den Interessenten. Sie sollten regelmäßig im Detail auf den neuesten Stand gebracht werden.

Erhalten Sie länger keine Rückmeldung oder Nachweise der Verkaufsmaßnahmen, besteht dringender Prüf- und Änderungsbedarf.

Was kann ich tun, wenn der Makler mein Haus nicht verkauft?

Läuft der Verkauf Ihres Hauses nicht so reibungslos wie erhofft, als Sie den Makler beauftragt haben, ist es ein naheliegender Gedanke, den Makler zu kündigen.

Transparenz vom Makler einfordern

Bevor Sie sich mit einer möglichen Kündigung befassen, suchen Sie das Gespräch zum Makler und fordern Sie schriftlich an, was der Makler unternommen hat und wie er tätig geworden ist.

Folgende Informationen sind dabei besonders interessant:

Die erfragten Informationen sollte ein seriöser Makler problemlos und nachweisbar übermitteln können.

Maklervertrag prüfen: Kann ich den Makler kündigen?

Waren bisherige Versuche nicht zufriedenstellend und der Makler verkauft Ihr Haus weiterhin nicht, ist die Prüfung des Maklervertrags und den Maklervertrag kündigen eine weitere Option.

Prüfen Sie besonders:

Wichtig: Provision nach Kündigung! Ein Anspruch auf Provision besteht nach BGB § 652 Entstehung des Lohnanspruchs auch nach Kündigung, wenn der Makler in jeglicher Weise eine Beteiligung am Verkauf hatte, z. B. wenn der Käufer durch das Exposé des Maklers auf Ihr Haus aufmerksam geworden ist.

Einfacher Maklervertrag

Bei einem einfachen Maklervertrag (kein Alleinauftrag) haben Sie meist folgende Rechte:

Auch wenn nicht zwingend notwendig, empfiehlt sich eine Kündigung des aktuellen Maklers dennoch. Sie schaffen einerseits klare Verhältnisse und vermeiden andererseits sich überschneidende Bemühungen mehrerer Makler.

Alleinauftrag/Exklusivvertrag

Haben Sie Ihrem Makler einen Alleinauftrag erteilt, sind Ihre Möglichkeiten eingeschränkter und eine Kündigung wird oft erschwert:

Wenn keine nachweisbaren Aktivitäten erfolgen, Sie nicht regelmäßig informiert werden oder Pflichten verletzt wurden, empfiehlt sich:

  1. Setzen Sie eine Frist zur Nachbesserung (beispielsweise 14 Tage)
  2. Fordern Sie konkrete, nachweisbare Leistungen ein
  3. Prüfen Sie im Anschluss bei Bedarf die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vor Vertragsende und sprechen Sie diese gegebenenfalls aus

Achten Sie auch unbedingt auf eine mögliche automatische Verlängerung des Maklervertrags. Diese ist nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes (I ZR 40/19) nicht grundsätzlich unwirksam.

Hausverkauf ohne Makler: Direktverkauf an Hausdirektkauf

Wenn Sie Ihr Haus ohne Makler verkaufen möchten, kann ein Direktverkauf an uns eine unkomplizierte Alternative sein – besonders, wenn es schnell gehen soll.

Sie übermitteln uns online in unserer Plattform einige Eckdaten (Dauer: wenige Minuten). Nach Erhalt aller Informationen entscheiden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

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Häufige Fragen zu Maklervertrag, Kündigung & Provision

Viele Eigentümer suchen nach „Makler verkauft Haus nicht“, weil der Verkauf trotz Vertrag feststeckt. Die wichtigsten Antworten zu Kündigung, Alleinauftrag und Alternativen hier für Sie zusammengefasst.

Fordern Sie schriftlich Tätigkeitsnachweise an (Anfragen, Besichtigungen, Marketing, Interessenten-Feedback). Prüfen Sie den Maklervertrag (Laufzeit, Kündigungsfrist, Alleinauftrag). Bleibt der Makler untätig: Frist zur Nachbesserung setzen und im Anschluss danach Kündigung/Maklerwechsel prüfen.

Bei einem einfachen Maklervertrag dürfen Sie meist selbst verkaufen und mehrere Makler engagieren.

Achtung: Provision kann trotzdem entstehen, wenn der Kaufvertrag aufgrund der Maklertätigkeit zustande kam.

Beim Alleinauftrag eines Maklers kommt es auf die Art des Vertrags an, ob Sie Ihr Haus selbst verkaufen dürfen. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich in der Regel dazu, sämtliche Interessenten an den Makler zu verweisen.

Einen einfachen Maklervertrag können Sie im Regelfall jederzeit kündigen, insofern keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Um Ihrem Makler außerordentlich vor Ablauf des Vertrags zu kündigen, sollten Sie ihm eine schriftliche Frist setzen, um einen der folgenden Versäumnisse mit konkreten Nachweisen nachzubessern:

  • Untätigkeit
  • Mangelnde Vermarktung
  • Ausbleibende Kommunikation

Dokumentieren Sie sämtliche Details aller Vorgänge, um sie später nachweisen zu können.

Ein Makler kann trotz Kündigung Provision verlangen, wenn der Verkauf des Hauses auf eine Tätigkeit seinerseits zurückzuführen ist.

Möglicherweise ist der Käufer zum Beispiel durch ein Exposé des Maklers auf Ihr Haus aufmerksam geworden.

Ein Maklervertrag zum Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses muss nach BGB § 656a Textform in Textform geschlossen werden.

Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität. Er ist als Orientierung und Hilfe gedacht, damit Sie Ihre eigene Recherche auf Basis unserer Informationen und Fachbegriffe, die relevant zum Thema sind, schnell und einfach starten können. Zudem verlinken wir Ihnen stets hochwertige Quellen wie Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen.

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