Wo muss ich meine Adresse nach einem Umzug überall ändern, wo muss ich mich ummelden? Welche Fristen gelten beim Ummelden nach einem Umzug? Wir haben für Sie alle gängigen Stellen zusammengetragen, wo Ihre neue Adresse angegeben werden sollte.
Inhaltsverzeichnis

Ummeldung bei Ämtern nach Umzug

Adresse beim Einwohnermeldeamt ändern

Eine der wichtigsten Änderungen Ihrer Adresse nach einem Umzug erfolgt beim Einwohnermeldeamt. Die Ummeldung ist zwingend in einer relativ kurzen Frist erforderlich. Sie kann unter Umständen auch nötig sein, um die Änderung der Adresse bei verschiedenen Anbietern zu ermöglichen, insofern eine Bestätigung mittels Ausweises erforderlich ist. Der Ausweis wird beim Einwohnermeldeamt geändert. Somit bietet es sich an, den Gang zum Einwohnermeldeamt mit als Erstes zu erledigen.

Wie melde ich mich beim Einwohnermeldeamt um?

Für die Regelungen Ihres lokalen Einwohnermeldeamts informieren Sie sich am besten bei Ihrer Behörde selbst. Allgemein empfiehlt sich, falls möglich, einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zumindest reduzieren zu können.

Bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters mit, insofern Sie nicht in Ihre eigenen vier Wände ziehen. Die Ummeldung an sich geht in der Regel recht schnell und ist zumeist kostenlos. Der Sachbearbeiter prüft Ihre Daten und händigt Ihnen anschließend Ihren aktualisierten Personalausweis (häufig mit Aufkleber Ihrer neuen Adresse) sowie eine Meldebestätigung aus.

Wie schnell muss ich mich beim Einwohnermeldeamt ummelden? Fristen und Strafen

Sie sollten sich am besten innerhalb von einer Woche ummelden. Manche Gemeinden räumen Ihnen allerdings auch zwei Wochen ein. Sollten Sie die Frist versäumen, kann ein Bußgeld fällig werden. Das Bußgeld kann nach § 54 des Bundesmeldegesetzes bis zu 1.000 € betragen. Die Höhe des Bußgeldes liegt grundsätzlich im Ermessen des Sachbearbeiters. Bei kleineren Abweichungen ist es gut möglich, dass Ihr Gegenüber von einer Zahlung absieht oder sich diese im zweistelligen Bereich befindet. Sollten Sie allerdings längerfristig auf eine Ummeldung verzichten, könnte Sie ein dreistelliges Bußgeld erwarten.

Autos und andere Fahrzeuge nach Umzug ummelden

Analog zum Einwohnermeldeamt für Ihre Person müssen Sie Ihre Fahrzeuge bei Ihrer lokalen Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Da Sie eine Bestätigung Ihrer neuen Anschrift in Form eines aktualisierten Personalausweises oder eines Reisepasses samt Meldebescheinigung benötigen, melden Sie immer erst sich und dann Ihre Fahrzeuge um.

Wie melde ich meine Fahrzeuge nach einem Umzug um?

Auch hier informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Inzwischen lassen sich nämlich teilweise auch Ummeldungen Ihres Kraftfahrzeugs online vornehmen. Informationen zum digitalen i-Kfz-Verfahren finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Klassisch melden Sie Ihr Auto um, indem Sie im Regelfall einen Termin bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle buchen. Vor Ort benötigen Sie normalerweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, falls Sie nicht innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks umgezogen sind) und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung oder aktueller Meldebescheinigung). Lesen Sie die genauen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ummeldung allerdings stets bei Ihrer Behörde nach.

Ihre Bescheinigungen werden, je nach Art des Umzugs, entweder abgeändert oder überklebt. Das kostet Sie, abhängig von der Region, in etwa 12 – 30 Euro.

Was ist die Frist für das Ummelden meiner Fahrzeuge nach Umzug? Wie hoch ist die Strafe ansonsten?

Laut Gesetz muss die Ummeldung unverzüglich verfolgen. Wir empfehlen also, Ihre Fahrzeuge im gleichen Atemzug wie Ihre Person innerhalb von 1-2 Wochen umzumelden. In der Praxis sollten Sie die Ummeldung in jedem Fall innerhalb eines Monats erledigt haben. Das Bußgeld für eine verspätete Ummeldung beträgt nach dem Bußgeldkatalog 2024 15 Euro. Sollten Sie Ihre Fahrzeuge jedoch über längere Zeit, sprich ein Zeitraum von über 6 Monaten, nicht umgemeldet haben, könnte eine Strafe von ca. 100 Euro auf Sie zukommen.

Finanzamt über Umzug informieren

Sollte sich das zuständige Finanzamt bei Ihrem Umzug ändern, empfiehlt es sich, Ihrem bislang zuständigen Finanzamt eine kurze Mitteilung mit Ihrer Steuernummer sowie Ihrer bisherigen und der neuen Adresse zukommen zu lassen. So können Sie sicher sein, dass wichtige Post Sie auch ohne Nachsendeauftrag erreicht. Das Finanzamt am neuen Wohnort erfährt Ihre Adresse durch Ihre nächste Steuererklärung.

Das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort können Sie mit der Finanzamtsuche online ermitteln.

Weitere Ämter, die über Ihren Umzug informiert werden sollten

Sollten Sie Kindergeld beziehen, müssen Sie Ihren Umzug dringend auch der Familienkasse melden. Der Vorgang ist unkompliziert und direkt online im Portal der Arbeitsagentur möglich.

Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld, so müssen Sie Ihren Umzug per Veränderungsmitteilung im Portal der Arbeitsagentur melden, da Sie stets erreichbar sein müssen. Wichtig: Kündigen Sie den Umzug bereits im Voraus an. Dabei erfahren Sie auch direkt, ob eine andere Agentur für Sie zuständig ist.

Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter wie Bürgergeld oder wird Ihre Miete übernommen, müssen Sie Ihren Umzug je nach Fall entweder rechtzeitig melden oder beantragen. Bei Übernahme der Miete muss das Jobcenter den Umzug erst genehmigen. Eine Mitteilung in Bezug auf Bürgergeld kann auch hier online per Veränderungsmitteilung im Portal der Arbeitsagentur erfolgen.

Haben Sie einen Hund, denken Sie daran, auch Ihren vierbeinigen Freund umzumelden. Die Ummeldung erfolgt beim Steuer- und Stadtkassenamt Ihrer Gemeinde. Vergessen Sie zudem nicht Ihre verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung.

Umzug bei Versicherungen, Dienstleistern & mehr melden

Adresse bei Versicherungen nach Umzug ändern

Verschaffen Sie sich am besten anhand Ihrer Dokumente eine Übersicht über abgeschlossene Versicherungen. Fertigen Sie im Anschluss eine Checkliste an und gehen Sie nach und nach jede Versicherung durch, um Ihre neue Adresse mitzuteilen.
Die Änderung Ihrer Adresse können Sie zumeist komfortabel in dem Onlineportal Ihres Anbieters durchführen.

Gängige Versicherungen, an die Sie denken sollten, insofern vorhanden:

Umzug der Bank melden

Besonders wichtig ist es natürlich auch, dass Ihre Bank weiß, wie sie Sie postalisch erreichen kann, um Ihnen z. B. Ihre Bankauszüge zuzusenden. Die Änderung Ihrer Adresse geht zumeist im Portal Ihres Onlinebankings. Haben Sie kein Onlinebanking, werden Sie einfach kurz persönlich bei Ihrer Bank vorstellig und informieren Sie sie dort über die Änderung Ihrer Adresse wegen Ihres Umzugs.

Anschrift beim Arbeitgeber ändern lassen

Für Ihre Lohnabrechnung benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre neue Adresse ebenfalls. Teilweise wird sogar im Arbeitsvertrag festgehalten, dass Änderungen zu Ihrer Person (ggf. auch mit einer bestimmten Frist) mitgeteilt werden müssen.

Wenden Sie sich also, je nach Aufbau Ihres Unternehmens, an Ihren Arbeitgeber/Vorgesetzten oder die Personalabteilung.

GEZ (Rundfunkbeitrag) nach Adressänderung ummelden oder abmelden

Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland GEZ zahlen. Ihre neue Anschrift können Sie direkt online auf der Webseite des Beitragsservices per Formular mitteilen.

Ziehen Sie mit einem oder mehreren Beitragszahlern zusammen, können in der Regel alle bis auf eine Person GEZ abmelden. Die Abmeldung des Rundfunkbeitrags kann ebenfalls online erfolgen.

Adresse bei Versandunternehmen (z. B. Amazon oder Zeitschriftabonnements) aktualisieren

Nach dem Umzug ist es schnell passiert, dass Sie sich durch den bewusst komfortablen Checkout-Prozess von Anbietern wie Amazon etwas wie gewohnt an Ihre alte Adresse senden lassen. Ändern Sie Ihre Adresse also auch bei allen Unternehmen, die Ihnen Produkte physisch zustellen.

Denken Sie unter anderem an folgende Punkte:

Weitere Stellen und Vertragspartner, die über Ihren Umzug in Kenntnis gesetzt werden sollten

Sie haben sich anhand des Beitrags nun bereits bei mitunter den wichtigsten Einrichtungen und Unternehmen umgemeldet. Herzlichen Glückwunsch, wir wünschen Ihnen einen tollen Start in Ihren neuen vier Wänden. Nachfolgend haben wir noch einige Ideen, die bei Ihnen gegebenenfalls die letzten Adressänderungen abschließen könnten.

Tipp: Bei Umzug Nachsendeauftrag bei der Post erteilen

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Ihre Adresse bei und in allen Ämtern, Dienstleistern und Portalen erfolgreich geändert haben? Wir empfehlen Ihnen die Erteilung eines Nachsendeauftrags bei der Post, bei dem Ihnen Briefe an Ihre neue Adresse nachgesendet werden. Der Dienst kostet Sie in der Basiskonfiguration für normale Briefe für ein Jahr ungefähr 40 Euro.

Vorteile: Kein Brief geht verloren und Sie können zusätzlich durch die falsche Anschrift auf dem Brief sehen, wo Sie Ihre Adresse noch ändern müssen, damit das Problem nach Auslauf des Nachsendeauftrags nicht bestehen bleibt.

Steht die Übergabe einer vorherigen Wohnung oder eines Hauses noch an? Denken Sie an das Übergabeprotokoll bei der Übergabe des Mietobjekts, für das wir in unserem Beitrag einige Tipps und ein umfangreiches Musterprotokoll für Sie bereitliegen haben.

Sie sind ein Vorausplaner und befinden sich gerade erst am Beginn der Wohnungssuche? Fangen Sie doch mit unseren Tipps, um eine Wohnung zu finden an.

Häufig gestellte Fragen zu Adressänderungen nach einem Umzug

  • Einwohnermeldeamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • altes Finanzamt
  • bei Kindergeld: Familienkasse
  • bei Arbeitslosengeld: Bundesagentur für Arbeit
  • bei Bürgergeld oder übernommener Miete: Jobcenter
  • bei Hunden: Steuer- und Stadtkassenamt sowie Hundehaftpflichtversicherung
  • Versicherungen (z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Kfz-Versicherung, private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung, (Risiko-)Lebensversicherung)
  • Bank
  • Arbeitgeber
  • GEZ (Rundfunkbeitrag)
  • Versandunternehmen (z. B. Zeitschriften- und Zeitungsabonnements, Elektronikshops, Modeshops, Essens- und Lebensmittellieferanten, Möbel- und Einrichtungshäuser oder gängige Versandhäuser und Plattformen für Produkte aller Art wie Amazon oder eBay)
  • Vereine und Mitgliedschaften (z. B. Sportvereine oder ADAC)
  • sämtliche anderen Vertragspartner
  • für Unternehmer: Briefpapiervorlagen, Impressum Ihrer Online-Auftritte, E-Mail-Signaturen & mehr

Die Frist unterscheidet sich je nach Gemeinde. Gängigerweise müssen Sie sich innerhalb von einer Woche ummelden, damit sind Sie auf der sicheren Seite. In manchen Gemeinden haben Sie allerdings auch zwei Wochen Zeit.

Nach § 54 des Bundesmeldegesetzes kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 1.000 € auferlegt werden. In der Praxis liegt das Bußgeld im Ermessen des Sachbearbeiters, der bei kleineren Verzögerungen von einer Strafe absehen kann. Sollten Sie sich aber über einen längeren Zeitraum nicht ummelden, droht Ihnen ggf. eine dreistellige Strafe.

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist im Regelfall kostenlos. In manchen Gemeinden wird eine kleine Gebühr erhoben. Informieren Sie sich am besten zuvor online auf dem Informationsportal Ihrer Stadt oder Gemeinde oder nehmen Sie zur Sicherheit 20 Euro mit.

Sie benötigen in der Regel Ihren Personalausweis und im Falle eines Mietverhältnisses eine Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Es empfiehlt sich aber, die genauen Dokumente zuvor online bei Ihrem Einwohnermeldeamt nachzulesen.

Die Ummeldung sollte unverzüglich erfolgen. Erledigen Sie die Ummeldung also am besten innerhalb von 1-2 Wochen.

Eine verspätete Ummeldung Ihres Fahrzeugs wird mit einem Bußgeld geahndet. Nach dem Bußgeldkatalog 2024 liegt der Betrag bei 15 Euro. Melden Sie Ihr Auto über 6 Monate nicht um, kann die Summe allerdings auf etwa 100 Euro steigen.

Als Privatperson ist das im Regelfall nicht zwingend notwendig. Das neue Finanzamt erfährt von Ihnen bei der Einreichung Ihrer nächsten Steuererklärung. Es ist aber sinnvoll, Ihrem bislang zuständigen Finanzamt eine kurze Mitteilung mit Ihrer neuen Adresse zukommen zu lassen, damit wichtige Post Sie erreicht.

Das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort können Sie mit der Finanzamtsuche online ermitteln.

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Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und wir garantieren keine Richtigkeit der oben gelisteten Angaben. Er ist als Orientierung und Hilfe gedacht, damit Sie Ihre eigene Recherche auf Basis unserer Informationen und Fachbegriffe, die relevant zum Thema sind, schnell und einfach starten können.

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